Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Rechtsanwalt Senn vertritt in sämtlichen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts ausschließlich Verbraucher. Im Rahmen der Spezialisierung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurden sowohl die theoretischen Kenntnisse im Rahmen von Klausuren geprüft, als auch die praktischen Erfahrungen durch den von der Rechtsanwaltskammer geforderten Nachweis von Fallzahlen in diesem Bereich erbracht. Zudem wird die Qualifikation der Fachanwälte durch den nötigen jährlichen Nachweis von Fortbildungen ständig gewährleistet.

 

Die einzelnen Gebiete des Bank- und Kapitalmarktrechts umfassen insbesondere folgende Themen:

Bankrecht

Das Bankrecht behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Bank bzw. der Sparkasse. Hierbei können die unterschiedlichsten Fragestellungen auftreten. Als Beispiele seien an dieser Stelle folgende Bereiche genannt, in denen sich regelmäßig Rechtsfragen stellen, deren Beantwortung zumeist nicht ohne entsprechende kompetente Rechtsberatung möglich ist:

  • Kreditgeschäfte und damit verbundene Sicherheiten (Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft)
  • Umschuldung und Ablösung von Krediten
  • Kreditkündigung und Verwertung von Sicherheiten mittels Zwangsvollstreckung
  • Inanspruchnahme aus Bürgschaften oder Grundschulden
  • Fehlerhafte Anlageberatung (Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten)
  • Einlagengeschäfte der Bank
  • Wertpapiergeschäfte
  • Leasinggeschäfte
  • Umschuldungen (z.B. Ablösung von Altkrediten)
  • Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift etc.)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Kreditkartengeschäft (z.B. Haftung für Mißbrauch)
  • Internet-Banking und Fragen der Sicherheit
  • Bankentgelte/ -gebühren und deren Zulässigkeit

Diese Auswahl zeigt, dass das Bankrecht viele unterschiedliche Bereiche betrifft, weshalb es sich mittlerweile zu einem wichtigen eigenständigen Rechtsgebiet im Bereich des Zivilrechts entwickelt hat.

Ich bin mittlerweile seit einigen Jahren auf dem Gebiet des Bankrechts tätig und stelle immer wieder fest, dass eine rechtzeitige rechtliche Beratung in den meisten Bereichen sehr wichtig ist. Sollten Sie rechtliche Fragen im Bereich des Bankrechts haben, stehe ich gerne für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung.

Kapitalanlagerecht

Der Bereich des Kapitalanlagerechts umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  • Anlageberatung
  • Anlagevermittlung
  • Prospekthaftung, Prospektpflicht und Prospektinhalt
  • Rechtsfragen des sogenannten „Grauen Kapitalmarkts“
  • Vermittlerhaftung und Beraterhaftung
  • Kreditfinanzierte Kapitalanlagen wie
  1.  Fondsbeteiligungen (geschlossene und offene Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds etc. ),
  2. Immobilien,
  3. Treuhandmodelle
  • Vermögensverwaltung
  • Wertpapierhandel
  • (Atypisch) Stille Beteiligungen
  • Kombinierte Finanzierungsmodelle
  • Finanzdienstleistungsaufsicht

Ein wichtiges Gebiet innerhalb des Kapitalanlagerechts sind Ansprüche wegen fehlerhafter Beratungen im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einer atypisch stillen Beteiligung, einer Fondsbeteiligung (Immobilien, Medien oder Schiffsfonds) oder mit dem Erwerb von überteuerten oder baufälligen Immobilien (sog. Schrottimmobilien).

Vielfach wurden die Verbraucher nicht über die bestehenden Risiken (z.B. Totalverlust des eingesetzten Kapitals, keine Kündigungsmöglichkeit etc.) aufgeklärt oder mit völlig falschen und niemals erzielbaren Zahlen gelockt.

Schadenersatzansprüche können diesbezüglich sowohl gegen die Vermittler und Berater als auch gegen Verkäufer, Emissionshäuser, Prospektverantwortliche oder die finanzierenden Banken bestehen.

Aber nicht nur im Bereich des „Grauen Kapitalmarkts“ (außerhalb staatlicher Aufsicht) sondern auch bei staatlich kontrollierten Kapitalanlagen (z.B. Wertpapiere, Fonds, Lebens- und Rentenversicherungen, Genussrechte etc.) können sich Ansprüche aufgrund fehlerhafter Beratung ergeben.

Verfügen Sie über eine Kapitalanlage, die keinen oder nur einen geringen Ertrag bringt, sollten Sie die Umstände des Erwerbs bzw. Beitritts eingehend prüfen lassen. Häufig gibt es auch noch nach Jahren Möglichkeiten Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

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