Verkehrsunfallrecht – Verkehrszivilrecht
Bitte besuchen Sie hierzu auch meine spezielle Seite für das Verkehrsunfallrecht, mit noch mehr Details und Einzelheiten zur Unfallabwicklung unter:
www.schaden-regeln.de
Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, gibt es auf einen Schlag viele mögliche Beteiligte:
Polizei, Fahrer, Halter, Abschleppunternehmen, Gutachter, Werkstatt, Versicherungen, Ärzte, Arbeitgeber … Oft ist es mühsam, hier den Überblick über die eigenen Rechte und alle möglichen Ansprüche zu behalten.
Zudem stellen sich viele Fragen, wie z.B.:
– Kann ich mir einen Mietwagen leihen ? Welche Autoklasse ? Für wie lange ?
– Lohnt sich eine Reparatur meines Autos überhaupt noch ?
– Was mache ich, wenn es ein (wirtschaftlicher) Totalschaden ist ?
– Darf ich den Wagen selbst oder bei Freunden reparieren ?
– Kann ich mir die Werkstatt selbst aussuchen ?
– Bekomme ich eine Mitschuld ?
– Erhalte ich Nutzungsausfall ?
– Wie hoch fällt das Schmerzensgeld aus ?
– Zahlt die Versicherung meinen Verdienstausfall ?
– An wen wende ich mich zunächst ?
– Muss ich meine eigene Versicherung informieren?
Die Versicherer und viele Werkstätten arbeiten hier häufig eng zusammen und bieten eine „schnelle Regulierung“ von Schäden an.
Was diese oft verhindern wollen ist, dass Sie von ihrem Recht Gebrauch machen und sich einen Rechtsanwalt nehmen, der all diese Fragen aus einer Hand für Sie klärt und als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen dient und zudem die komplette Abwicklung der Reparatur sowie der Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche übernimmt.
Dies aus einem einfachen Grund:
Wenn der Gegner die Alleinschuld an einem Unfall trägt, muss die gegnerische Versicherung auch die gesamten anfallenden Anwaltskosten als einen Teil des Unfallschadens übernehmen. Diese Kosten sparen die Versicherer gerne ein und versuchen daher oft darauf hinzuwirken, dass sich der Geschädigte keinen Anwalt nimmt.
Sicherlich ist es in gewissen Fällen möglich, dass eine schnelle und einfache Abwicklung direkt mit der Versicherung keine Nachteile bringt, allerdings gibt es hier immer wieder Fallstricke, auf die Versicherungen von sich aus natürlich nicht hinweisen. Hier sei als Beispiel nur die oft vergessene Schadensposition „merkantiler Minderwert“ genannt. Zudem wird der Anspruch auf Schmerzensgeld naturgemäß so klein wie möglich gehalten oder sogar die immer fällige Pauschale für den eigenen Aufwand des Geschädigten ganz „vergessen“.
Es hat demnach einige Vorteile einen Rechtsanwalt mit der Schadensbetreuung zu beauftragen. Dieser kann die Haftungsverteilung einschätzen. Er übernimmt die Kommunikation mit sämtlichen Beteiligten, er weiß was zu holen ist und im Falle eines unverschuldeten Unfalls kostet er noch nicht einmal etwas. In Fällen des Mitverschuldens gibt es die Möglichkeit, das die eigene Rechtsschutzversicherung für die anteilig verbleibenden Kosten aufkommt.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie überhaupt einen Rechtsanwalt mit ihrer Sache beauftragen sollen oder zweifeln ob Kosten wegen einer eventuellen Mitschuld auf Sie zukommen können, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Eine erste kurze Einschätzung der Angelegenheit biete ich Ihnen kostenlos an.