Kosten

Kosten

 

Es ist meines Erachtens wichtig, frühzeitig und offen über die Kosten zu informieren. Hierbei ist zu beachten, dass in den unterschiedlichen Stadien einer anwaltlichen Tätigkeit verschiedene Gebühren anfallen:

Erstberatung

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie überhaupt einen Rechtsanwalt mit ihrer Sache beauftragen sollen oder ob sich ein Vorgehen aufgrund der zu erwartenden Kosten lohnt, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

Eine erste kurze Einschätzung verursacht noch keine Kosten.

Wenn ich Ihnen allerdings im Anschluss einen verbindlichen rechtlichen Rat erteilen soll, bin ich dazu verpflichtet, den Sachverhalt genau zu erfassen und jeden Einzelfall sorgfältig zu prüfen, um die sich hieraus ergebenden Ansprüche rechtlich bewerten zu können.

Im Anschluss erteile ich Ihnen einen Rat hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine Aufstellung der weiter entstehenden Kosten.

Da bereits diese Prüfung teilweise mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, fallen hierfür auch Gebühren an, die gegenüber Privatpersonen im  Rahmen der

Erstberatung maximal EUR 190,00 (netto, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer)

betragen.

Diese Gebühren werden bei einer Fortführung der Angelegenheit auf die weiter entstehenden Gebühren vollumfänglich angerechnet. Dies bedeutet, dass diese nur dann entstehen, wenn Sie es bei der Prüfung der Sache belassen und nichts weiter unternehmen wollen. Im anderen Fall entstehen neue Gebühren (in der Regel zunächst für das außergerichtliche Verfahren), die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und somit in der Regel nach dem Gegenstandwert richten.

Außergerichtliches Verfahren

Wenn Sie sich nach der Erstberatung dazu entscheiden den Weg weiterzugehen und etwas zu unternehmen (z.B. außergerichtliche Geltendmachung einer Schadensersatzforderung) entsteht eine Geschäftsgebühr gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die sich nach dem Gegenstandwert richtet. Im Falle eines Vergleiches im außergerichtlichen Bereich entsteht zudem eine Einigungsgebühr, die der Rechtsanwalt dafür erhält, dass unter seiner Mitwirkung eine Inanspruchnahme der Gerichte vermieden werden konnte.

Gerichtliches Verfahren

In diesem Stadium entstehen weitere gerichtliche Gebühren, die sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert richten und in der Regel bei allen Rechtsanwälten identisch sind.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie selbst bereits vorab eine Deckungszusage einholen. Wenn diese erteilt wird fallen für Sie gewöhnlich überhaupt keine Kosten an (ausgenommen: vereinbarte Selbstbeteiligung oder Fahrtkosten zu auswärtigen Terminen).

Alternativ frage ich für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese die Kosten übernimmt.

Gebührenvereinbarungen

In jedem Fall können auch Gebührenvereinbarungen geschlossen werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass diese nur gegenüber dem eigenen Anwalt wirken und nicht gegenüber Rechtsschutzversicherungen oder der ggfs. erstattungspflichtigen Gegenseite.

Garantie

Verlassen können Sie sich aber in jedem Falle darauf, dass Gebühren nur dann entstehen, wenn Sie zuvor darauf hingewiesen wurden und Ihr Einverständnis dazu erteilt haben.

Ohne Ihr Einverständnis fallen keine Gebühren an.

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